AGB
1. Allgemeines:
Für alle Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs-u. Lieferbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller etwas anderes vorschreibt. Die Übernahme der Ware gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Verkaufs-u. Lieferbedingungen. Von diesen Verkaufs-u. Lieferbedingungen abweichende Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit immer der Schriftform.
2. Angebot:
Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich. Angaben über Maße, Gewichte, Mengen, sowie technischen Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen Unterlagen behalten wir uns Eigenturms- u. Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Auftragserteilung:
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, oder bereits zur Auslieferung bereit liegen. Auch nach schriftlicher Bestätigung eines Auftrages behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn uns z.B. die Auskunft über den Auftraggeber nicht befriedigt. Die angegebene Lieferzeit ist immer unverbindlich.
4. Preise:
Unsere Preise sind bis zur Ausführung des Auftrages freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu dem am Tage des Versands gültigen Preise. Irrtümer in der Preisstellung berechtigen uns zu einer Nachbesserung. Die Preise gelten ab unserem Lager plus Frachtkosten und die MwSt für Lieferungen innerhalb Deutschland.
5. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind immer innerhalb von 30 Tagen ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Es gilt unser Rechnungsdatum und nicht der Eingang der Waren bei dem Kunden, oder Empfänger. Eigen- und Kundenwechsel werden von uns nicht akzeptiert.
Unbekannten Bestellern liefern wir nur per Nachnahme. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen, steht uns das Recht zu einer sofortigen Barzahlung, ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu. Bei Zahlungsverzug stellen wir ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen in Rechnung. Zins- u. Diskontrechnungen sind sofort netto zahlbar. Ein Zurückbe-haltungs-oder Aufrechnungsrecht seitens des Bestellers / Käufers ist ausgeschlossen, außer wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
6. Lieferung / Transportschäden:
Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Zurücknahme von Kannen, Dosen und anderen Verpackungsmaterialien sind ausgeschlossen. Bei Verzögerungen der Versendung aus Gründen die beim Besteller liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Daraus resultierende Lagerungskosten ( nach Gefahrenübergang ) sind jedenfalls vom Besteller zu tragen. Versicherungen gegen Versandrisiken aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers vorgenommen. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, daß von Lieferanten zu erbringende Lieferungen rechtzeitig vorliegen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum. Fixtermine werden nicht abgeschlossen.
Transportschäden:
Transportschäden müssen sofort bei der Warenannahme dem Fahrer von dem Spediteur angezeigt und schriftlich hinterlegt werden. Spätere Reklamationen bzgl. eines Transportschadens werden weder von uns noch von dem Spediteur akzeptiert. Den durch Unterschrift bestätigten Erhalt einer fehlerfreien und vollständigen Ware kann später nicht widerrufen werden.
7. Mängelrüge:
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, sowie Rügen bei erkennbaren und bei offensichtlichen Mängeln sind unverzüglich, schriftlich oder telegrafisch an uns zu richten. Eine nach Art und Menge zur gründlichen Untersuchung tauglichen Probe der beanstandeten Lieferung ist sofort an uns zu übersenden.
8. Gewährleistung:
Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate ab dem Rechnungs-und Lieferdatum, egal wie lange dieser Artikel in Ihrem Lager unberührt lag. Anders lautende Vereinbarungen sind mit uns abzustimmen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Diese Gewährleistung besteht nach unserer Wahl entweder in der Reparatur des Kaufgegenstandes, oder dem unentgeltlichen Ersatz ( Austausch ) der beanstandeten Teile durch Lieferung von Neu - oder Austauschteilen, sofern sich der Kaufgegenstand nach Überprüfung bei uns als defekt erwiesen hat. Wandlungs- u. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, daß wir nicht in der Lage sind, die hier übernommenen Gewährleistungsverpflichtungen zu erfüllen.
Für Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung ( auch Veranlassung einer Reparatur durch Dritte etc. ) kommen wir nur dann auf, wenn unserseits hierzu eine schriftliche Zustimmung erteilt wurde.
Keinesfalls leisten wir Gewähr bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebs – und / oder Bedienungsanleitungen, oder für fehlerhafte Montage, Einsatz unter außergewöhnlichen Bedingungen oder Betriebsverhältnissen, sowie bei schlechter Instandhaltung. Schlechte, oder ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausgeführte Reparaturen oder Änderungen durch eine andere Person als durch uns, fallen auch nicht unter Garantieansprüche.
Alle bemängelten Teile, oder Geräte müssen Fracht frei zu uns, oder zu einer von uns genannten Anschrift zur Überprüfung der Garantieansprüche geschickt werden. Bei berechtigten Garantieansprüchen werden wir das Gerät reparieren, oder das defekte Teil ohne Berechnung austauschen. Die Rücksendung erfolgt dann auch Fracht frei zu dem Käufer, oder Kunden.
Bei nachgewiesenen unberechtigten Garantieansprüchen erhält der Käufer oder Kunde einen Kostenvoranschlag zur Freigabe der erforderlichen Reparatur, zuzüglich der Frachtkosten für die Rückfracht.
Erfolgt von uns innerhalb der Garantiezeit ein Vorwegaustausch von dem beanstandeten Gerät oder Teil, so ist darin keinesfalls ein Anerkenntnis des Mangels und / oder Eigenhaftung zu sehen. Der Austausch erfolgt insoweit lediglich aus Kulanzgründen.
Rechnungen für Reparaturen sind sofort ohne Zahlungsfrist rein netto zu begleichen und dürfen nicht skontiert werden.
Gutschriften, gleich welcher Art, werden nicht zurückerstattet, sondern mit künftigen Lieferungen verrechnet.
9. Schadensersatzansprüche:
Schadensersatz leisten wir bei sonstigem Ausschluß nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind, sofern es sich beim Besteller nicht um einen Verbraucher im Sinne des Produkthaftungsgesetzes handelt, ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferungsgegenstände gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis sowie alle sonstigen Forderungen aus dem Verkauf ( Zinsen, Mahngebühren etc. ) getilgt hat. Die Hereinnahme von Wechseln gilt insoweit nicht als Bezahlung. Die Liefergegenstände bleiben somit auch im verarbeiteten Zustand bis zum Eingang der genannten Zahlungen unser Eigentum. Verpfändungen, Sicherungsübereignung und dergleichen sind solange die Ware nicht voll bezahlt ist, unzulässig. Aus etwaigem Wiederverkauf der Ware an Dritte erzielte Forderungen gelten bis zur vollständigen Bezahlung als an uns abgetreten, ohne das es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Dies gilt auch für von uns gelieferte Waren, die durch Weiterverarbeitung komplettiert zu einer wirtschaftlichen Einheit geworden sind. Bei Waren die bereits im Gebrauch waren, oder die als Sonderausführung von der handelsüblichen Norm abweichen, kann bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder evtl. Rücknahme wegen Dispositionsänderung des Käufers nur der Wert gutgeschrieben werden, der bei bestmöglicher Verwendung nach Abzug von Umarbeitungskosten verbleibt. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Waren mit Sorgfalt vor Verderb, Diebstahl, Feuer und sonstigem Schaden zu bewahren.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile unser Wohnsitz. Für die vertragliche Beziehung gilt das deutsche Recht. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaft-lichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.